Ist mal wieder der alltägliche Streit um die Aufgabenverteilung in puncto Rasenmähen, Schneeschippen und Hoffegen im Gange? Fällt es Ihnen schwer, sich an Ihrem Garten zu erfreuen, weil das Unkraut höher steht als die Blumen? Dann engagieren Sie einen Gärtner, der das für Sie erledigt, während Sie die nächste Grillparty im Grünen organisieren.
Steuerliche Vorteile:
Steuerlich abzugsfähig sind nur Arbeitskosten der Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Anerkannt werden höchstens 3000 Euro jährlich pro Haushalt. Davon erkennt das Finanzamt 20 Prozent an, maximal also 600 Euro. Der Abzugsbetrag vermindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Wichtig: Die Aufwendungen müssen durch Bank- oder Postüberweisung betätigt werden.