Gemeinsam Bilder malen und Figuren kneten, im Garten Fußball spielen und jeden Tag den kleinen Lieblingen eine warme Mahlzeit servieren. Das Leben macht es nur all zu oft schwer, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Mit uns erfüllt sich der Wunsch nach liebevoller Fürsorge jedoch auch mühelos trotz längerer Arbeitszeiten und fehlenden Kindergartenplätzen.
Steuerliche Vorteile:
Beschränkt sich das Tätigkeitsfeld des haushaltsnahen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses auf die Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes, kann der Arbeitgeber rückwirkend ab Anfang 2006 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung entstehen, in Höhe von zwei Dritteln der gesamten Betreuungs- kosten, höchstens jedoch 4000 Euro je Kind vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Wichtig: Die Aufwendungen müssen durch Bank- oder Postüberweisung betätigt werden.